Mit der Verwendung eines Angebotes (mündlich, per Fax, per E-Mail, per Post oder auf andere Art und Weise) der Firma SVB Standortverwaltungs- und Betreibungsgesellschaft mbH - im Folgenden "SVB" genannt - erkennt der Empfänger die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der SVB Standortverwaltungs- und Betreibungsgesellschaft mbH
Hüpedenweg 50
99734 Nordhausen
Geschäftsführer: Walter Schröter

§ 1 - Angebote

Alle Angebote sind streng vertraulich. Sie erfolgen unter der Voraussetzung, dass der Empfänger das angebotene Objekt selbst erwerben bzw. nutzen möchte. Eine Weitergabe an Dritte ist schadensersatzpflichtig. Auch Bevollmächtigte haften für die Provision persönlich. Bei Vertragsabschluss durch wirtschaftlich oder rechtlich verbundene Unternehmen oder Personen bzw. Familienagehörige des Empfängers wird die Weitergabe durch diesen vermutet. Der Empfänger ist zur Zahlung der vollen Provision verpflichtet, wenn der Dritte, an den er Maklerinformationen weiter gegeben hat, das Geschäft selbst vornimmt. Die Provision wird sofort bei Abschluss des Kauf-, Miet-, Pacht- oder eines anderen Nutzungsvertrages fällig. Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenzeitliche Verkäufe, Vermietung oder Verpachtung bleiben vorbehalten.

§ 2 - Geschäftsfreiheit

Wir sind uneingeschränkt berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil tätig zu werden.

§ 3 - Kenntnis von Angeboten

Als Verwendung des Angebotes gilt z. B. die Kontaktaufnahme mit uns oder dem Eigentümer. Ist Ihnen das Angebot der Firma SVB bereits von anderer Seite unterbreitet worden oder werden darüber bereits Verhandlungen geführt, hat eine sofortige schriftliche Bekanntgabe zu erfolgen, woher die Kenntnisse über das Objekt erlangt worden sind, anderenfalls gilt der Nachweis gegenüber der Firma SVB als erbracht. Die Meldefrist beträgt drei (3) Tage nach Zugang des Angebotes.

§ 4 - Provisionsanspruch

Der Angebotsempfänger verpflichtet sich, mit dem Verfügungsberechtigten über das Objekt nur nach vorhergehender Absprache mit uns in Verbindung zu treten. Bei einer derartigen Verbindung hat der die Firma SVB als Anbietende zu benennen. Einen Anspruch auf Provision besteht auch dann, wenn der Empfänger eines der nachgewiesenen Objekte im Wege der Zwangsverseigerung erwirbt. Bei Abschluss eines Kauf-, Miet- oder Pachtvertrages zwischen dem Verfügungsberechtigten und dem Eigentümer des angebotenen Objektes bleibt unser Anspruch auf Provision bestehen. Der Provisionsanspruch Dritter ist ausgeschlossen.

§ 5 - Informationspflicht

Der Empfänger ist verpflichtet, die Firma SVB von jeglichem Vertragsabschluss unter der Nennung der Konditionen zu informieren und auf Verlangen eine Abschrift des geschlossenen Vertrages zur Verfügung zu stellen. Die vorstehenden Regelungen gelten auch dann, wenn über ein nachgewiesenes oder vermitteltes Objekt nach einem Vertragsabschluss ein weiterer Vertrag mit zusätzlicher wirtschaftlicher Bedeutung geschlossen wird (z. b. Ankauf eines zunächst gemieteten Objektes). Dabei wird die vorher geringere Provision angerechnet.

§ 6 - Provisionsanspruch bei späterer ßnderung

Die Provision ist auch dann vom Erwerber, Mieter oder Pächter an uns zu zahlen, wenn ein nach Art, Lage oder Ausdehnung anderes Objekt des Veräußerers, Vermieters bzw. Verpächters erworben oder sonst zum Gegenstand eines Vertrages mit dem Empfänger gemacht wird, wobei es bei der Entstehung des Provisionsanspruches ohne Einfluss ist, ob der angebotene oder ein anderer Vertragstyp gewählt wird.

§ 7 - Berechnung der Provision

Die Provision beträgt - soweit nicht anders deklariert - vom Käufer bei:

§ 8 - Fälligkeit der Provision

Unsere vereinbarte Provision wird fällig zum Abschluss des Miet-, Pacht-, Kaufvertrages. Im Falle der Mahnung berechnen wir für die 1. Mahnung 15,00 EUR. Wird unsere Rechnung dann nicht sofort ausgeglichen, werden ab Rechnungsdatum vier Prozent Zinsen über Bundes-Diskont berechnet.

§ 9 - Reservierung

Bei Auftrag zur Herbeiführung einer Reservierung ist der Kaufinteressent zur sofortigen Zahlung einer Vergütung in Höhe von 20 % der am Tage des Notartermins fälligen Courtage zzgl. MwSt. - mindestens aber 1000,00 EUR - verpflichtet. Der Reservierungsmakler verpflichtet sich seinerseits, während des Reservierungszeitraumes das Kauf-, Miet- oder Pachtobjekt keinem weiteren Interessenten anzubieten und darüber Kaufverhandlungen zu führen. Er wird sofort den Verkäufer informieren, dass eine Reservierung vorliegt. Die Vergütung sind ferner die Aufwendungen, die dem Reservierungsmakler anlässlich der Durchführung des Reservierungsauftrages entstehen; eine Risikoentschädigung für einen möglichen Verdienstausfall des Reservierungsmaklers, der durch Nichtrealisierung von Geschäftsabschlussmöglichkeiten während der Reservierungsdauer eintreten kann, sowie ein möglicher Schadensersatz, den der Makler bei einer vergeblichen Reservierung gegenüber dem Verkäufer hat.
Erwirbt der Kaufinteressent das Reservierungsobjekt und hat er auf Grund eines gesondert erteilten Maklerauftrages eine Nachweis- oder Vermittlungsprovision an den Reservierungsmakler zu zahlen, wird die Vergütung hierauf gerechnet. Der Kaufinteressent hat Anspruch auf Rückzahlung einer bereits gezahlten Vergütung, wenn der Makler gegen die in § 11 genannten Pflichten verstößt oder wenn dem Makler die Reservierung nicht gelingt.

§ 10 - Haftung

Die Haftung der Firma SVB ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Firma SVB haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Angebot enthaltenen Angaben und für getroffene Aussagen von Verkäufern/Anbietern bzw. Objektinteressenten. Als Mitglied im Immobilienverband Deutschland IVD - dem Markenzeichen qualifizierter Immobilienmakler, Verwalter und Sachverständiger - haben wir eine Vermögensschadenshaftpflicht. Darüber hinaus hat der IVD für alle seine Mitglieder eine Vermögensschadenshaftpflicht abgeschlossen, die sicherstellt, dass alle Vermögenswerte, die Immobilienmakler oder Verwalter von ihren Kunden treuhändlerisch entgegen nehmen, umfassend geschützt sind.

§ 11 - Nebenabreden

Nebenabreden bedürfen der Schriftform, auch mündliche oder telefonische Zusagen müssen zu ihrer Wirksamkeit schriftlich bestätigt werden.

§ 12 - Salvatoresche Klausel

Die Unwirksamkeit einer der Vertragsbestimmungen berührt den Bestand der anderen nicht.

§ 13 - Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile 99734 Nordhausen.

Stand: Januar 2012

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